Ich konnte meine Steuererklärung bisher immer in Papierform abgeben und jetzt?
Vor dieser Frage stehen momentan viele Steuerpflichtige, denn für die Abgabe der Steuerklärungen gilt:
- Unternehmer müssen* die Steuererklärung digital übermitteln,
- Privatpersonen können nur in einigen Fällen noch eine Steuererklärung in Papierform einreichen.
Was passiert denn mit meiner Steuererklärung, wenn ich sie dennoch in Papierform abgebe?
Wenn die digitale Form vorgeschrieben ist, dann gilt die in Papierform eingereichte Steuererklärung grundsätzlich als nicht abgegeben!
*Auf Ausnahmen, so z.B. BFH, Urteil vom 16.06.2020, Az. VIII R29/19 wird hier nicht eingegangen
Bin ich nicht Unternehmer, sondern Arbeitnehmer, Pensionär oder Rentner, kann ich dann meine Steuererklärung weiterhin in Papierform einreichen?
Ja, wenn es sich ausschließlich um erzielte Einkünfte aus der „Eigenschaft“ als Arbeitnehmer, Pensionär oder Rentner handelt. Sollten zusätzliche Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung dabei sein, ist die Abgabe der Steuererklärung immer noch in Papierform möglich.
Sobald aber Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger / freiberuflicher Arbeit hinzukommen, ist nur noch die digitale Form der Abgabe der Steuererklärung zulässig.
Achtung!
Wer z.B. ein Klein- oder Nebenerwerb mit einer eigenen Photovoltaik-Anlage auf dem Dach betreibt und die so bezogene Energie in das Netz eines Energieversorgers ganz oder teilweise einspeist, der erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb und ist somit verpflichtet, die Steuererklärung digital einzureichen.
Was bedeutet es für mich, wenn ich meine Steuererklärung nicht mehr in Papierform abgeben darf?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Steuerdaten in digitaler Form abzugeben. Allen gemein ist, dass für die Bearbeitung und Abgabe Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Ist die Entscheidung gefallen, dass ich meine Steuererklärung selbst fertige, benötige ich in meinem Haushalt:
Hardware
- einen Computer als stationäres oder mobiles Gerät mit einem Betriebssystem
(z.B. Windows, Linux oder MacOS), - einen Drucker,
- einen Internetanschluss.
Software:
- Mein Elster
- Andere Software, die ELSTER – Elektronische Steuererklärung – unterstützt.
Fertige ich meine Steuererklärung nicht selbst, kann ich eine Dienstleistung von einer Person oder Vereinigung in Anspruch nehmen, die zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen gem. § 2 Steuerberatungsgesetz (StBerG) befugt ist. Diese Dienstleister verfügen über entsprechende Hard-
und Software zur Erstellung von Steuererklärungen, die in digitaler Form übermittelt werden können.
Auf den folgenden Seiten stelle ich den Ablauf für ELSTER vor:
- öffnen Sie bitte mittels Doppelklick einen Internet-Browser auf Ihrem Computer,
(z.B. Google, Microsoft Edge, Safari,…) - Geben Sie bitte in dem geöffneten Browserfenster folgende Adresse (URL) ein:
www.elster.de, - Nach Ihrer Eingabe und der Bestätigung mit der Taste Return/Enter erscheint die
Internetseite: ELSTER Ihr Online-Finanzamt